Informationen zu fachgerechter Verwertung und Anlieferung
Im Frühjahr fallen regelmäßig größere Mengen an Gartenabfällen an. Bei der Entsorgung sind jedoch eine Reihe von Vorschriften und Bestimmungen zu beachten.
Die wichtigsten im Überblick:
Pflanzliche Abfälle wie Laub, Gras- und Grünschnitt sowie Moos dürfen auf Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, auch in geeigneter Weise kompostiert werden. Einzige Voraussetzung ist, dass Nachbarn nicht durch eventuelle Gerüche belästigt werden. Wenn die Gartenabfälle nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden können und die Tonne für Bioabfall nicht ausreicht, müssen sie zum städtischen Kompostplatz gebracht werden
Breiter Steig/Veitsbronner Straße, Burgfarrnbach;
Öffnungszeiten (ohne Gewähr):
Dienstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 12.45 bis 16 Uhr,
Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und von 12.45 bis 18 Uhr sowie
Samstag von 9 bis 13 Uhr,
montags und donnerstags ist die Anlage für die Öffentlichkeit geschlossen
Die Anlieferung bis zu einem Kubikmeter ist entgeltfrei; bei größeren Mengen beträgt das Entgelt neun Euro pro angefangenem Kubikmeter. Das Grüngut kann mit Lkw (nur wochentags) und Pkw antransportiert werden.
Die Abgabe von Wurzelstöcken am Kompostplatz ist entgeltfrei. Sie müssen frei von Erde und Steinen sein.
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, ist ausschließlich in besonderen Fällen gestattet: grundsätzlich nur außerhalb bebauter Ortsteile und dann nur an Werktagen von 8 bis 18 Uhr. Die beabsichtigte Verbrennung ist der Stadt Fürth – Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt, städtische Forste – mindestens sieben Tage vor der Durchführung anzuzeigen. Nähere Auskünfte hierzu unter den Rufnummern 974-14 94 und 974-14 95.
Die Stadt Fürth weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es nicht zulässig ist, Gartenabfälle außerhalb von Gärten (zum Beispiel in Wäldern, an Böschungen oder auf unbebauten Grundstücken) abzulagern. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit erheblichen Geldbußen geahndet werden können.
Saisonbiotonnen
Die Stadt Fürth bietet auch günstig größere „Saisonbiotonnen“ für einen flexiblen Nutzungszeitraum von mehreren Monaten an.
Auf Wunsch liefert oder tauscht die Abfallwirtschaft die Tonne für die Gartensaison im Frühjahr oder Herbst immer automatisch zum gewünschten Zeitpunkt ohne weiteren Auftrag.
Alternativ können Gartenabfallsäcke für zwei Euro pro Stück erworben werden. Diese sind aufgrund des Gewichtes und der Durchfeuchtungsgefahr allerdings schwieriger zu transportieren. „Bioabfall auf Rädern“ schont den Rücken, da die Tonnen vom Sammelfahrzeug automatisch angehoben und entleert werden.
Kosten einer Biotonne pro Monat (Stand 2017):
80 Liter für 5,80 Euro
120 Liter für 8,70 Euro
240 Liter für 17,40 Euro.
Beratung unter Rufnummer 974-12 60. Öffentliche Gartenabfallsammlungen werden nicht angeboten.
Quelle: Fürther Stadtzeitung Nr. 5 vom 15. März 2017 - Seite 41